Bystron dreht den Spieß um: EU-Abgeordneter verklagt NGO auf eine Million

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Petr Bystron / Foto via Youtube

Der AfD-Europaabgeordnete Petr Bystron geht in die Offensive. Mit einer Klage gegen die tschechische NGO „Milion chvilek pro demokracii“ vor dem Bezirksgericht Prag 3 fordert er eine Million Tschechische Kronen Schadensersatz — plus öffentliche Entschuldigung, zu lesen in einer Pressemitteilung auf Freie Deutsche Presse.

Der Auslöser: Am 14. März 2026 veröffentlichte der Verein auf Facebook, Instagram und X eine Einladung zu einer Kundgebung — garniert mit einem Foto, das Bystron neben Natália Vachatová zeigt, einer Beraterin von Ex-Premier Andrej Babiš. Dazu der Text, Vachatová habe sich „mit einem Politiker getroffen, den die Russen bezahlten.“ Eine Behauptung ohne Beleg, die Bystrons Anwalt JUDr. Tomáš Nielsen als gezielten Angriff zur politischen Vernichtung seines Mandanten wertet.

Bystron selbst bestätigte gegenüber ParlamentníListy.cz die Klageeinreichung und ergänzte mit unverhohlener Schärfe: „NGOs wie Milion chvilek sind ein krebsartiger Tumor der demokratischen Gesellschaft. Sie saugen jährlich Millionen aus dem Staatshaushalt, lügen über ihre politischen Ziele, verschleiern ihre Finanzierung und verbreiten haltlose Verleumdungen gegen politische Gegner.“ Der Verein hatte auf eine vorgerichtliche Abmahnung vom 25. März nicht reagiert — woraufhin die Klage folgte.

Neben der Geldforderung verlangt Bystron die Löschung der beanstandeten Beiträge, die Unterlassung weiterer Verbreitung sowie eine dreimonatige öffentliche Entschuldigung auf allen Kanälen des Vereins. Die Klage stützt sich auf § 85 des tschechischen Zivilgesetzbuches — das Recht am eigenen Bild — sowie auf die allgemeinen Persönlichkeitsschutzbestimmungen.

Bystron steht seit Monaten unter Dauerbeschuss: Das Europaparlament hob im Februar 2026 seine Immunität im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens auf, in Deutschland folgte bereits 2024 eine Hausdurchsuchung in mehreren Bundesländern wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche. Mitten in diesem Sturm — und kurz nach einem Freispruch vor dem Landgericht München in einem anderen Verfahren — dreht Bystron nun den Spieß um und zieht selbst vor Gericht. Ob das eine neue Taktik im Umgang mit politisch instrumentalisierten NGOs ist oder schlicht konsequente Selbstverteidigung, wird das Prager Gericht entscheiden müssen.

Quelle des Wissens quelle-des-wissens.de
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