Berlin – Unter dem Vorwand der „Drohnenabwehr“ plant die Bundesregierung eine massive Ausweitung militärischer Befugnisse im Inland. Wie aus einem Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes hervorgeht, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird, sollen die Länder künftig die Bundeswehr zur Drohnenabwehr anfordern können – inklusive Waffengewalt. Quelle ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (BT-Drs. 21/3252).
Konkret sieht der Entwurf vor, dass die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe nicht mehr nur technische Unterstützung leistet, sondern unbemannte Luftfahrzeuge auch aktiv bekämpfen darf. Das schließt ausdrücklich den Einsatz von Waffengewalt und elektronischen Wirkmitteln ein. Begründet wird dies mit einer angeblich stark gestiegenen Zahl illegaler Drohnenflüge über kritischer Infrastruktur – seit Beginn des Ukraine-Krieges sei sogar Spionage durch fremde Staaten denkbar.
Besonders brisant: Die Entscheidungsgewalt über einen solchen Bundeswehreinsatz soll künftig allein beim Verteidigungsministerium liegen. Das bisher vorgeschriebene Benehmen mit dem Innenministerium entfällt. Damit wird der Entscheidungsprozess drastisch verkürzt – Kritiker sprechen von einer gezielten Entmachtung ziviler Kontrollmechanismen zugunsten militärischer Schnellentscheidungen.
Parallel dazu verschärft die Regierung auch das Strafrecht. Wer künftig vorsätzlich unbefugt in die Luftseite eines Flughafens eindringt und dadurch den zivilen Luftverkehr beeinträchtigt, dem drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Bislang waren solche Aktionen lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Hintergrund sind unter anderem wiederholte Protestaktionen von Klimaaktivisten auf deutschen Flughäfen.
Zusätzlich will die Bundesregierung die bisherige Praxis der unterschiedlichen Luftsicherheitsgebühren an einzelnen Flughäfen gesetzlich absichern. Die getrennte Gebührenfestsetzung für Passagier- und Gepäckkontrollen soll ausdrücklich erlaubt bleiben – trotz früherer Zweifel an der Rechtsgrundlage.
Der Gesetzentwurf wurde als besonders eilbedürftig eingestuft und bereits dem Bundesrat zugeleitet. Die Stoßrichtung ist klar: Mehr Militär, mehr Strafrecht, weniger politische Kontrolle – und das alles unter dem Deckmantel der Sicherheit.



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