Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, hat die Regierung nicht untersucht, ob sich der Familiennachzug nach der Einbürgerung seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 30. Oktober 2025 verändert hat .
Konkret gefragt wurde, ob nach Inkrafttreten der Neuregelung überprüft wurde, ob es mehr oder weniger Familiennachzüge nach erfolgter Einbürgerung gibt. Die Antwort ist eindeutig: „Eine Untersuchung oder Auswertung im Sinne der Fragestellung ist nicht erfolgt.“
Mit anderen Worten: Man weiß es nicht. Und man will es offenbar auch nicht wissen.
Dabei ist der Zusammenhang brisant. Mit der Einbürgerung erhalten Betroffene ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht – und der Familiennachzug zu Deutschen (§ 28 AufenthG) ist rechtlich anders ausgestaltet als bei befristeten Aufenthaltstiteln. Doch genau diese Wechselwirkung zwischen früherer Einbürgerung und möglichem zusätzlichen Nachzug wird statistisch nicht erfasst.
Die Begründung der Bundesregierung wirkt technisch – und politisch bequem:
Im Ausländerzentralregister (AZR) würden nur ausländische Staatsangehörige gespeichert. Wer eingebürgert ist, taucht dort nicht mehr auf. Damit fehlt die Datengrundlage für eine solche Auswertung .
Heißt übersetzt: Sobald jemand Deutscher ist, interessiert der vorherige Status nicht mehr – zumindest statistisch nicht.
Noch deutlicher wird es bei der Frage nach langfristigen demografischen Auswirkungen. Auch hier räumt die Bundesregierung ein, dass keine Untersuchung vorgenommen wurde – und sie beabsichtigt auch nicht, eine solche vorzunehmen .
Keine Zahlen zu kommunalen Belastungen.
Keine Modellrechnungen zu Szenarien.
Keine Prognosen zu Bevölkerungsentwicklung oder Wohnraumbedarf.
Stattdessen verweist die Regierung auf die „gleichberechtigte Zugehörigkeit“ aller deutschen Staatsangehörigen. Nach vollzogener Einbürgerung dürfe nicht mehr nach dem ursprünglichen Rechtsgrund unterschieden werden .
Juristisch sauber. Politisch bequem.
Denn natürlich geht es nicht um Diskriminierung – sondern um Steuerungswissen. Wer Gesetze ändert, sollte wissen, welche Folgewirkungen sie entfalten. Gerade beim Familiennachzug, einem der zentralen Migrationskanäle, wäre Transparenz das Mindeste.
Doch genau diese Transparenz fehlt.
Die Bundesregierung steuert beim Thema Einbürgerung und Familiennachzug offenbar nach dem Prinzip Hoffnung: erst reformieren, dann nicht hinschauen.
Für ein Land mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt, überlasteten Kommunen und hitziger Migrationsdebatte ist das ein bemerkenswertes Vorgehen.
Oder anders gesagt: Wer keine Zahlen erhebt, muss sich auch keiner unbequemen Wahrheit stellen.




Folge uns!
Bleib auf dem Laufenden – folge uns auf unseren Kanälen: