Die Bundesregierung verweigert dem Bundestag jede Auskunft darüber, ob deutsche Nachrichtendienste die US-amerikanische Überwachungssoftware „Gotham“ von Palantir Technologies zur Auswertung politischer Aktivitäten einsetzen — laut Bundestagsdrucksache 21/5625 mit dem Verweis auf das Staatswohl.
Die AfD-Fraktion hatte in einer Kleinen Anfrage wissen wollen, ob Bundes- und Landesbehörden die Datenanalyseplattform „Gotham“ (PG) des Silicon-Valley-Konzerns Palantir Technologies nutzen oder in den vergangenen zehn Jahren getestet haben — und ob dabei personenbezogene Daten politisch aktiver Personen verarbeitet wurden: Parteimitgliedschaften, Mandate, Kontaktpersonen, Ehepartner, Kinder, Freunde. Die Bundesregierung antwortete auf diese zentralen Fragen sinngemäß: keine Antwort. Die erbetenen Informationen berührten das Staatswohl in einem Maß, das selbst eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung in der Geheimschutzstelle des Bundestages nicht rechtfertige. Ein „geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens“ könne unter keinen Umständen hingenommen werden.
Diese Totalverweigerung gegenüber dem Parlament ist bemerkenswert. Das Fragerecht der Abgeordneten ist im Grundgesetz verankert — die Bundesregierung erklärt es in diesem Fall für nachrangig gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse. Dabei stellt sie ausdrücklich klar: Die Antwortverweigerung sei weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten. Eine klassische Nebelkerze.
Der Hintergrund ist pikant. Palantir-CEO Alexander Karp hatte 2023 in Davos erklärt, die Software „Gotham“ habe „im Alleingang“ den Aufstieg der „extremen Rechten“ in Europa gestoppt. Was genau darunter zu verstehen ist und welche Daten dafür ausgewertet wurden, blieb offen. Bekannt ist hingegen, dass Palantir-Software unter verschiedenen Namen bereits im deutschen Polizeibereich läuft: als „HessenData“ in Hessen, als „Datenanalyse und Recherche“ (DAR) in Nordrhein-Westfalen und als „Vernetzte Recherche und Analyse“ (VeRA) in Bayern. All diese Systeme werten Daten aus Telekommunikationsüberwachung, Funkzellenabfragen, Behördenregistern und sozialen Netzwerken aus.
Immerhin eine Teilantwort gab die Bundesregierung zur Frage nach gemeinsamen Zentren von Polizei und Verfassungsschutz: In Plattformen wie dem Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) und dem GTAZ spielten Palantir-Systeme keine Rolle, da es sich dort um reine Austauschformate handele. Auswertungswerkzeuge setzten die Behörden jeweils eigenständig ein. Was die Nachrichtendienste also auf eigene Faust mit solchen Systemen anstellen, bleibt im Dunkeln — gewollt.
Die verfassungsrechtliche Problematik ist nicht neu. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2023 bereits Grundsatzfragen zur automatisierten Datenanalyse im Sicherheitsbereich aufgeworfen. Dass die Bundesregierung ausgerechnet gegenüber dem Parlament zu diesem Thema mauert, zeigt: Transparenz ist in diesem Bereich nicht vorgesehen. Wer wissen will, ob sein Name, sein Umfeld oder seine politische Überzeugung in einer KI-gestützten Geheimdienstdatenbank gelandet ist, kann sich laut Antwort der Bundesregierung mit einer „Auskunftsbitte an die datenverarbeitende Stelle wenden.“ Viel Erfolg dabei.
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