Budapest-Komplex: OLG Düsseldorf lässt Anklage gegen mutmaßliche Linksextremisten zu
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Budapest-Komplex: OLG Düsseldorf lässt Anklage gegen mutmaßliche Linksextremisten zu

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf macht den Weg frei für einen der brisantesten Prozesse des kommenden Jahres. Wie Legal Tribune Online berichtet, hat der Staatsschutzsenat die Anklage gegen sechs mutmaßliche Linksextremisten im sogenannten Budapest-Komplex – auch als Hammerbande bekannt – zugelassen. Ab dem 13. Januar 2026 soll im Hochsicherheitssaal verhandelt werden – angesetzt sind satte 72 Verhandlungstage verteilt über ein ganzes Jahr.

Den Angeklagten im Alter zwischen 22 und 24 Jahren wird unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen zwischen 2022 und 2023 brutal gegen mutmaßliche Rechte und Rechtsextreme vorgegangen sein, darunter Attacken in Erfurt, Jena, Berlin und am „Tag der Ehre“ in Budapest. In Erfurt sollen die Täter ein Geschäft der Marke „Thor-Steinar“ überfallen und eine Verkäuferin mit Fäusten und einem Teleskopschlagstock attackiert haben. In einem weiteren Fall sollen zwei zuvor ausgespähte Personen mit Fäusten, Schlagstöcken und einem Hammer traktiert worden sein – auch gezielt gegen den Kopf.

Die Ermittler gehen davon aus, dass schwere oder tödliche Verletzungen zumindest billigend in Kauf genommen wurden. In Jena und Berlin sollen zudem Wohnungen für die Gruppe angemietet worden sein, teils mithilfe eines fremden Ausweises. Am „Tag der Ehre“ in Budapest, einem jährlichen Treffpunkt europäischer Rechtsextremer, sollen alle Angeklagten an Übergriffen beteiligt gewesen sein. Pfefferspray, Faustschläge, Schlagstöcke und Hammer – der Werkzeugkasten linker Militanz war offenbar gut gefüllt. Auch hier soll bewusst gegen die Köpfe der Opfer geschlagen worden sein. Allerdings folgte das OLG nicht allen Punkten der Generalbundesanwaltschaft. Eine mutmaßliche Ausspähaktion wurde nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Auch bei Kleiderdiebstahl und Betrugsvorwürfen sah der Senat den Bezug zur Vereinigung als nicht hinreichend an und erklärte sich nicht zuständig.

Die Bundesanwaltschaft hat teilweise Beschwerde eingelegt. Parallel laufen weitere Verfahren in München und Ungarn – der Budapest-Komplex wächst sich immer mehr zu einer europaweiten Nagelprobe für den Umgang mit linksextremer Gewalt aus.

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