Beten erlaubt: Gericht stellt NRW im Abtreibungsstreit bloß

Symbolbild

Seit zwanzig Jahren beten Lebensschützer einmal im Monat auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Aachener Gynäkologiepraxis, die auch Abtreibungen vornimmt. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Aachen deren Seite gestärkt – und ein behördliches Versammlungsverbot kassiert, wie das Verwaltungsgericht Aachen mitteilt.

Der Verein „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V.“ führt die sogenannten Gebetsvigilien seit 2005 durch. Die Teilnehmer tragen Bilder von Jesus, Maria und Föten, sprechen Frauen, die die Praxis aufsuchen, laut eigenen Angaben aber nicht aktiv an. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Mahnwache im Dezember 2024 trotzdem verboten – gestützt auf § 13 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, der Mahnwachen untersagt, wenn Schwangere bedrängt oder eingeschüchtert werden. Statt vor der Praxis wurde dem Verein ein anderer Ort zugewiesen. Der Verein klagte. Und gewann.

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts urteilte am 18. März 2026, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz weder generell Meinungskundgabe verbietet noch eine kurze Konfrontation mit den Ansichten der Versammlungsteilnehmer. Der Vorsitzende stellte klar: Schwangere kämen allenfalls zehn Sekunden mit den Betenden und deren Bildern in Kontakt – und könnten ihnen ausweichen. Das sei kein „Spießrutenlauf“. Auch die Frequenz – einmal monatlich – spreche gegen ein so weitreichendes Verbot. Kurzum: Die Grundrechte der Versammlungsteilnehmer wurden schlicht nicht gewogen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Land kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW beantragen (Az.: 6 K 164/25). Ob es das tut, dürfte auch eine politische Entscheidung sein. Denn der Reflex, stille Gebetsmahnwachen mit dem Stempel „Einschüchterung“ zu belegen, war von Anfang an juristisch dünn – und das Gericht hat das nun schwarz auf weiß festgestellt.


Quellen:

  1. Verwaltungsgericht Aachen – Pressemitteilung 18.03.2026
  2. pro-medienmagazin.de – Gericht erklärt Gebetsmahnwache für rechtens
Quelle des Wissens quelle-des-wissens.de
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Kommentare

Ein Kommentar

  1. Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet 👈

    Ja natürlich,politisch…Der Vatikan soll die Fresse halten.👈🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🔨