Berlin – Während Millionen Bürger 2021 und 2022 massiv unter Druck gesetzt wurden, ließ die Bundesregierung im Hintergrund bereits die juristischen Werkzeuge für eine allgemeine Corona–Impfpflicht vorbereiten. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, wurde im Bundesgesundheitsministerium eigens eine interministerielle Arbeitsgruppe mit dem Namen „Impfpflicht“ eingerichtet.
Diese Arbeitsgruppe diente nicht etwa nur dem internen Austausch, sondern unterstützte aktiv die sogenannten Gruppenanträge aus dem Bundestag zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Sars-CoV-2. Die Bundesregierung räumt ein, im Rahmen der „üblichen parlamentarischen Zusammenarbeit“ juristische Hilfestellung geleistet zu haben – ein bemerkenswerter Vorgang, wenn man bedenkt, dass es sich offiziell um Initiativen einzelner Abgeordneter handeln sollte.
In der AG „Impfpflicht“ wurden laut Bundesregierung auch konkrete Fragen von Abgeordneten zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht fachlich beraten. De facto arbeitete die Exekutive also bereits an der Umsetzung eines massiven Grundrechtseingriffs, noch bevor überhaupt feststand, ob es dafür eine parlamentarische Mehrheit geben würde.
Am 7. April 2022 scheiterten schließlich sämtliche Anträge zur Corona-Impfpflicht im Bundestag. Erst danach wurde die Arbeitsgruppe aufgelöst. Weitere Treffen habe es nicht gegeben, heißt es lapidar. Die Grundlage für ihre Arbeit sei entfallen.
Was bleibt, ist der Eindruck einer Regierung, die bereit war, tief in Grundrechte einzugreifen – und dafür schon frühzeitig die juristische Vorarbeit leistete. Dass die Impfpflicht letztlich scheiterte, lag nicht an fehlender Vorbereitung, sondern am Widerstand auf der Straße, der bis ins Parlament getragen worden war.



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